Beitragsordnung
(Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft)
Aktive Mitglieder | Betrag in EUR |
Volljährige Einzelmitglieder | 72,00 |
Minderjährige Einzelmitglieder, Schüler,Auszubildende, Studenten | 42,00 |
Volljährige Familienangehörige | 60,00 |
Minderjährige Familienangehörige | 30,00 |
Familien (Eltern + zwei oder mehr minderjährige Kinder) | 174,00 |
Fördernde Mitglieder | |
Natürliche Personen | 102,00 |
Juristische Personen | 204,00 |
Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der Beitrag anteilig ab dem Monat berechnet, der auf das Datum des Aufnahmeantrages folgt.
In besonderen Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit, Gewährung von Sozialhilfe) kann der Vorstand auf Antrag den Beitrag für einen Zeitraum von 12 Monaten ermäßigen oder stunden.