Beitragsordnung

(Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft)

Aktive Mitglieder Betrag in EUR
Volljährige Einzelmitglieder 72,00
Minderjährige Einzelmitglieder, Schüler,Auszubildende, Studenten 42,00
Volljährige Familienangehörige 60,00
Minderjährige Familienangehörige 30,00
Familien (Eltern + zwei oder mehr minderjährige Kinder) 174,00
Fördernde Mitglieder  
Natürliche Personen 102,00
Juristische Personen 204,00

Bei Eintritt im Laufe des Jahres wird der Beitrag anteilig ab dem Monat berechnet, der auf das Datum des Aufnahmeantrages folgt.
In besonderen Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit, Gewährung von Sozialhilfe) kann der Vorstand auf Antrag den Beitrag für einen Zeitraum von 12 Monaten ermäßigen oder stunden.

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